Die Geschichte der SCHUFA beginnt 1927 in Berlin.
Die Bewag erzeugte und verteilte zu diesem Zeitpunkt den Strom. Aber nicht nur diesen konnte man bei der Bewag erhalten, sondern auch Staubsauger, Kühlschränke und Kochplatten auf Ratenzahlung. Die fälligen Raten wurden von den Stromablesern zusammen mit der Stromrechnung kassiert – ein praktisches Verfahren, das unter dem Namen „Elektrissima“ bekannt wurde.
Wer zuverlässig seinen Strom zahlte, profitierte auch beim Ratenkauf der Elektrogeräte. Die Bewag erstellte ein Rückfragesystem auf Basis des Zahlverhaltens der Kunden. So konnten vor einem Vertragsabschluss die Erfahrungswerte mit dem Zahlungsverhalten des Kunden abgefragt werden. Diese Idee bewährte sich; die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – heute bekannt als SCHUFA – wurde 1927 als unabhängige Einrichtung in Berlin gegründet.
Die SCHUFA speichert als Wirtschaftsauskunftei neutrale, positive und negative Daten von Deutschlands Einwohnern.
Unter anderem werden die Anschriften (auch vorherige Anschriften), das Geburtsdatum und Ort sowie der Vor- und Zuname gespeichert. Es liegen keine Informationen zu Beruf, Vermögen, Einkommen, Nationalität oder Familienstand vor.
Die meisten der Informationen werden von den rund 8.000 Vertragspartnern der SCHUFA…
…(darunter Kreditinstitute, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Versand- und Handelshäuser sowie Energieversorger) geliefert. Darüber hinaus werden auch Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. der Amtsgerichte an die SCHUFA übermittelt. Positive Daten sind z.B. ob jemand eine Kreditkarte besitzt und somit wirtschaftlich aktiv ist und das Vertrauen einer Kreditkartengesellschaft genießt. Hat jemand Kredite und Finanzierung in Anspruch genommen und diese vereinbarungsgemäß zurückgezahlt, wird dies ebenfalls positiv vermerkt. Negative Daten sind unter anderem durch eine Bank gekündigte Kredite, Zahlungsausfälle oder Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis.
Mittlerweile bietet die SCHUFA nicht nur Auskünfte über Privatpersonen an,…
…sondern auch über Unternehmen. Ihr Bestand umfasst aktuell knapp 5 Mio. Selbständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende – und ALLE im Handelsregister eingetragenen Unternehmen.
Für Verbraucher sind Daten ein Jahr lang sichtbar, damit nachvollziehbar ist, wer die Daten abgefragt hat. Diese Dokumentation dient auch dazu, die Berechtigung einer Anfrage im Nachhinein überprüfen zu können.
Daten werden laut eigener Aussage der SCHUFA wie folgt gelöscht:
- Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten; sie werden aber nur zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner weitergegeben
- Kredite drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung
- Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird.
- Daten über nicht-vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte nach ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung.
- Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
- Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird.
- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung sowie die Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, vorzeitig dann, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
Schufa und Insolvenz
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (sowohl Privatinsolvenz als auch Regelinsolvenz) wird für die gesamte Dauer des Verfahrens im Datenbestand gespeichert. Die Information „Insolvenzverfahren eröffnet“ wird spätestens drei Jahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht. Sobald jedoch die Ankündigung, Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung im Datenbestand festgehalten wird, erfolgt eine Löschung der zuvor gespeicherten Angaben über die Eröffnung, Aufhebung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens.
Insofern ist es ratsam in regelmäßigen Abständen eine Schufa Anfrage zu starten, um die eigenen Daten zu prüfen und einen Überblick zu haben.
Kontrollieren Sie Ihre Daten!
Erfahrungsgemäß muss der Datenbestand nicht korrekt sein (falsche vorherige Anschrift durch z. B. Namensgleichheit) oder Daten sind noch nicht gelöscht. Somit könnte es dann passieren, dass man z. B. einen Kredit oder einen Kauf bei einem Versandhaus nicht bewilligt bekommt.
In den letzten Jahren wird bei immer mehr Vertragsabschlüssen eine Auskunft der gespeicherten SCHUFA Daten vom Vertragspartner gefordert. Eine Selbstauskunft der über die eigene Person gespeicherten Daten umfasst daher zwei Teile. Im persönlichen Teil werden genaue Daten aufgelistet, der Teil, der für Dritte, also Vertragspartner bestimmt ist, gibt nur die Einschätzung der Bonität durch die SCHUFA wieder – ohne „Ross und Reiter“ zu nennen.
Nähere Informationen zur SCHUFA inklusive der Bestellmöglichkeiten für eine Selbstauskunft erhalten Sie auf der Homepage der SCHUFA.
Unser Team berät Sie gern zu den Details.
Wir beraten Sie gern zum Thema Schufa-Eintrag und Umfang mit Ihren persönlichen Daten in der Schufa-Auskunft.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Sie erreichen uns unter 030 475940912.