Restschuldbefreiung

Schuldenbereinigung ist ein sehr komplexes Thema. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zum besseren Verständnis eine – sehr informative – Broschüre veröffentlicht. Darin wird das Thema Schuldnerberatung, Insolvenz und Restschuldbefreiung intensiv und anschaulich dargestellt.

Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung – eine Chance für redliche Schuldner

Die Veröffentlichung gibt sehr detaillierte Informationen über die neue Insolvenzordnung, die Verfahren der Privatinsolvenz, der Regelinsolvenz und auch über außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Dieses Verfahren ist besser bekannt als Gläubigerverhandlung.

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Wege aus der Schuldenkrise

Immer wieder steuern überschuldete Betroffene eine Restschuldbefreiung an. Vor der Erteilung muss ein Schuldner erfolgreich ein gerichtliches Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase durchlaufen. Eine Insolvenz ist jedoch nur ein Weg aus der Schuldenkrise.

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen raten meist direkt zum Weg der Entschuldung durch Insolvenz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein gerichtliches Verfahren jedoch vermieden werden. Unser Team fokussiert durch intensiven Kontakt zu den Gläubigern zunächst eine außergerichtliche Einigung. Nur wenn diese Möglichkeit durch Ablehnungen von Gläubigern scheitert, sollte eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz als Lösung in Betracht gezogen werden.
In jedem Fall ist eine eingehende Prüfung der individuellen Situation des Betroffenen sinnvoll und maßgeblich für die richtige Handlungsempfehlung.

Ziel einer Restschuldbefreiung

Das Ziel der erteilten Restschuldbefreiung ist für die Betroffenen, wieder ein schuldenfreies und sorgloses Leben führen zu können. Wie bereits erörtert, ist ein erfolgreiches Insolvenzverfahren eine Grundvoraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Zahl der beantragten Insolvenzen seit mehreren Jahren stetig hoch. Rund 100.000 Bundesbürger beantragen jedes Jahr Insolvenz.

Auch bei außergerichtlichen Gläubigerverhandlungen kann Ihnen ein Teil Ihrer Schulden erlassen werden. Sprechen Sie uns an!

Grundsätzlich werden sowohl bei einem Insolvenzverfahren als auch bei Gläubigerverhandlungen für den Schuldner Möglichkeiten auf Grundlage der gesetzlichen Richtlinien erarbeitet. Ziel ist, im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betroffenen einen Vergleich mit allen beteiligten Gläubigern zu schließen, der nachhaltig für den Schuldner umsetzbar ist. Nur dann ist gewährleistet, dass man tatsächlich den Weg in ein Leben Ohne Schulden erfolgreich absolviert.

Wir beraten Sie zu der für Sie passenden Schuldensanierung !

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